
Es gilt manchen gesellschaftlichen Entwicklungen entgegen zu wirken.
In Frankreich hat das Parlament im Januar 2020 ein Gesetz verabschiedet, welches das sogenannte sensorische Erbe der französischen Landschaften definiert und schützt. In einer Art Umweltgesetzbuch ist festgelegt, dass Geräusche und Gerüche, die Naturgebiete charakterisieren, Kulturerbe der Nation sind. Auch in Spanien gibt es entsprechende Bemühungen, die mittlerweile aus guten Gründen auch in Deutschland angekommen sind.
Tendenziell erlebt die Bundesrepublik derzeit einen Wegzug von der Stadt in die ländlichen Regionen mit der Folge, dass manche Neuankömmlinge an ortsüblichen Gegebenheiten wie ländlichen Gerüchen, Geräuschen sowie der Brauchtumspflege Anstoß nehmen und dagegen vorgehen.
Diese Entwicklung ist auch in Elsdorf angekommen. Der CDU- Fraktion sind Fälle bekannt, wonach sich Mitbürger/-innen am Glockengeläut, an der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung, am nächtlichen Einsatz des Martinshorns und an der Durchführung der Brauchtumspflege stören.
Diesen Entwicklungen gilt es frühzeitig entgegen zu wirken.
Die CDU- Fraktion hat daher einen Antrag eingebracht, wonach sich die Stadt und der Rat gemeinsam gegenüber dem Ministerium für Heimat, Bau und Gleichstellung NRW für eine gesetzgeberische Initiative in dieser Richtung einsetzen sollen. Vorbild sollten die getroffenen gesetzlichen Regelungen in Frankreich sein.
In seiner Sitzung am 07.12.2021 hat der Rat die Entscheidung getroffen, dieses Vorhaben gemeinsam mit der Stadt im Wege einer Petition weiter zu verfolgen.
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