CDU behält das Thema „Einführung einer Bezahlkarte für geflüchtete Menschen“ weiterhin im Blick

17.09.2024

Die Einführung einer Bezahlkarte als Leistungsform für geflüchtete Menschen wird derzeit bundesweit diskutiert, um die finanzielle Unterstützung dieser Personengruppe durch eine bargeldlose Lösung effizienter zu gestalten und um erkanntem zweckentfremdeten Verhalten entgegenzuwirken. Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Heimatland zu nutzen, wäre so nicht mehr möglich.
Die Implementierung einer Bezahlkarte dürfte aus Sicht der CDU-Fraktion auch einem sog. „Pull-Faktor“ entgegenwirken, den die Bargeldauszahlung an diesen Personenkreis darstellt. Insoweit hält die CDU-Fraktion diese Maßnahme grundsätzlich auch für geeignet und erforderlich, um der irregulären Migration entgegenzuwirken.
Die Verwaltung hat in der letzten Sitzung des Hauptausschusses zum Sachstand in der Angelegenheit Stellung bezogen. Demnach sind die finanziellen Kosten einer Bezahlkarte nicht unerheblich. Es entstehe dadurch keinesfalls weniger Verwaltungsaufwand. Es fallen einmalige Investitionskosten für die Entwicklung und Implementierung der technischen Infrastruktur an. Zudem werden personelle Ressourcen gebunden. Auch bei der Nutzung der Bezahlkarte entstehen Kosten für die Kommunen.  Keine Kommune im Rhein- Erft- Kreis habe die Bezahlkarte bisher eingeführt.
Hinsichtlich der Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete hat es zudem erste Beschlüsse und Urteile der Sozialgerichtsbarkeit gegeben, die sich teilweise kritisch mit den Regularien der Bezahlkarte auseinandersetzen. Im Hinblick auf die rechtliche Zulässigkeit der Einführung der Bezahlkarte in der derzeit beschlossenen Form scheint das letzte Wort noch nicht gesprochen. Es bleibt daher abzuwarten, ob die rechtlichen Grundlagen für die Einführung einer Bezahlkarte ausreichend sind. Der Ball liegt wieder im Feld der Politik. Sie wird nachjustieren müssen.
Die CDU- Fraktion im Rat der Stadt Elsdorf möchte die weitere Entwicklung in der Angelegenheit weiter beobachten. Es ist davon auszugehen, dass in den nächsten Monaten abschließende politische und/oder juristische Entscheidungen getroffen werden. Ein Antrag der CDU- Fraktion, dass die Thematik in sechs Monaten im Hauptausschuss wieder aufgegriffen werden soll, fand eine Mehrheit. Es war für die CDU- Fraktion nicht überraschend, dass die beiden Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen mit Enthaltung und Gegenstimme abgestimmt haben.