CDU Elsdorf weiterhin für Bezahlkarte

04.04.2025

Die Ausnahme darf nicht zur Regel werden

Die Verwaltung hat in der letzten Sitzung des Rates am 18.03.2025 zum Sachstand in der Angelegenheit anhand eines Schnellbriefes des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen zur Einführung einer Bezahlkarte Stellung bezogen. Sie hat auf die offenen Fragen zur Finanzierung sowie einem möglichen Verwaltungsmehraufwand hingewiesen und deutlich gemacht, dass aktuell einige Kommunen in NRW bereits Beschlüsse getroffen haben, wonach sie von einer eingeräumten sogenannten „Opt-Out Regelung“ Gebrauch machen.
Diese vom Gesetzgeber getroffene Ausnahmeregel, wonach die Kommunen mit Mehrheitsbeschluss auf die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete verzichten können, wird nach Auffassung der CDU-Fraktion erkennbar zunehmend durch Entscheid überwiegend links- grüner Mehrheiten in den Kommunen genutzt. 

Im Herbst 2024 haben wir als CDU- Fraktion bereits zu der o.a. Thematik im Stadtrat und danach auch öffentlich klar Stellung bezogen. Daran hat sich bis heute auch nichts geändert:
Die CDU-Fraktion ist weiterhin klar für die Einführung einer Bezahlkarte als Leistungsform für geflüchtete Menschen, um die finanzielle Unterstützung dieser Personengruppe durch eine bargeldlose Lösung effizienter zu gestalten und um erkanntem zweckentfremdeten Verhalten entgegenzuwirken. Gelder für Schlepper oder Überweisungen in das Heimatland zu nutzen, wäre so nicht mehr möglich.
Die Implementierung einer Bezahlkarte dürfte aus Sicht der CDU-Fraktion auch einem sog. „Pull-Faktor“ entgegenwirken, den die Bargeldauszahlung an diesen Personenkreis darstellt. Insoweit hält die CDU-Fraktion diese Maßnahme grundsätzlich auch für geeignet und erforderlich, um der irregulären Migration entgegenzuwirken.
Aus Sicht der CDU-Fraktion Elsdorf darf die Einführung der Bezahlkarte nicht scheitern. Es kann nach unserem Dafürhalten auch nicht sein, dass auch die rechtliche Ausnahme jetzt zur Regel wird.
Selbst wenn es zu einem gewissen Mehraufwand kommen sollte, darf dies im Interesse der Sinnhaftigkeit der Maßnahme und dem Gerechtigkeitsgefühl in der Bevölkerung nicht dazu führen, die Einführung der Bezahlkarte zu unterlassen. Der mögliche Mehraufwand an dieser Stelle dürfte aber auch dazu führen, dass andere Verwaltungstätigkeiten (Stichwort: bsp. Bargeldauszahlungen) im Zusammenhang mit der Flüchtlingshilfe wahrscheinlich reduziert bzw. aufgeben werden können.
Noch hat keine Kommune im Rhein- Erft- Kreis die Bezahlkarte eingeführt. Es sollten auch aus unserer Sicht weiterhin erst einmal alle offenen Fragen geklärt werden. Für die CDU-Fraktion steht aber fest: Sobald diese Frage entscheidungsreif ist, wollen wir unverzüglich handeln. Wir wollen von der Bezahlkarte nicht abrücken und stellen uns jedem Diskussionsprozess im Rat.